Beratung zur Störfallverordnung i.S.d. 12. BImschV

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Störfallkonzeptes sowie des Sicherheitsmanagementsystems für Ihre Anlage.

 

Information zur Änderung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

am 14. Januar 2017 ist die geänderte Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft getreten.
Jede Biogasanlage, die der Störfallverordnung unterliegt, hat gemäß § 8 der 12. BImSchV vor Inbetriebnahme ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Der Betreiber hat die Umsetzung des Konzeptes durch angemessene Mittel und Strukturen sowie durch ein Sicherheitsmanagementsystem nach Anhang III sicherzustellen.

Neu ist, dass das Störfallkonzept sowie das Sicherheitsmanagementsystem mindestens alle 5 Jahre nach Erstellung/Änderung – auch ohne Anlass – zu überprüfen und (soweit erforderlich) zu aktualisieren sind.

Für Bestandsanlagen ist das Störfallkonzept unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Juli 2017 zu überprüfen und, soweit es erforderlich ist, zu aktualisieren.
Zusätzlich ist der Betreiber dazu verpflichtet die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein Betriebsbereich gemäß der Störfall-Verordnung vorliegt. Die Informationen bzw. das Sicherheitskonzept müssen im Internet für jedermann zugänglich sein.

Veröffentlichung gem. § 8a Störfallverordnung für folgende Anlagen:

Biogas Mansie GmbH & Co. KG

Telefon: +49 (0)4945-990261 Mail: Info@prohadi.de